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Kirschlorbeer Verbot: Diese Neophyten werden bald in der Schweiz verboten

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In der Schweiz ist die biologische Vielfalt durch das Aufkommen invasiver exotischer Pflanzenarten bedroht. Diese Pflanzen, auch Neophyten genannt, stammen ursprünglich nicht aus der lokalen Flora und haben die Fähigkeit, sich aggressiv auszubreiten. Diese Dynamik führt dazu, dass heimische Arten verdrängt werden und das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigt wird. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Bundesrat beschlossen, den Handel mit über zwei Dutzend dieser Pflanzen ab dem 1. September 2024 zu unterbinden.

Die Aktualisierung der Freisetzungsverordnung zielt darauf ab, die Einführung und Verbreitung weiterer invasiver Pflanzenarten zu vermeiden. Import, Verkauf und selbst das Verschenken von 31 spezifisch aufgelisteten Pflanzen werden somit untersagt. Dadurch soll die natürliche Biodiversität der Schweiz geschützt und die Ausbreitung schädlicher Pflanzen eingeschränkt werden.

In aller Kürze

  • Invasive Neophyten stellen eine Bedrohung für Schweizer Ökosysteme dar.
  • Ein Verbot regelt ab September 2024 das Inverkehrbringen bestimmter Pflanzenarten.
  • Die Schweiz trifft Maßnahmen zum Schutz der einheimischen Flora vor invasiven Pflanzen.

Kirschlorbeerhecke, das Erbgut der Schweizer Gärten

Prunus laurocerasus, also known as cherry laurel, common laurel and sometimes English laurel in North America, is an evergreen species of cherry Prunus. Berlin, Germany

Der Kirschlorbeer ist die prominente Heckenpflanze in der Schweiz und weist eine weite Verbreitung auf. Er zeichnet sich durch seine immergrünen Eigenschaften und seine Pflegeleichtigkeit aus. Diese Heckenpflanze bietet effektiven Sichtschutz, sodass die Privatsphäre der Bewohner geschützt bleibt.

  • Immergrün: ganzjährig dichte Blätter
  • Pflegeleicht: minimale Wartung erforderlich
  • Privatsphäre: verhindert Einblicke
  • Schädlingsresistenz: widerstandsfähiger als einheimischer Buchsbaum

Im Vergleich zu anderen immergrünen Pflanzen ist der Kirschlorbeer jedoch problematisch für die Umwelt und stellt eine Herausforderung für die einheimische Flora dar.

Schädigung heimischer Pflanzenwelt durch invasive Exoten

Invasive Neophyten, also Pflanzenarten, die nicht ursprünglich aus einem bestimmten Gebiet stammen, können sich rasch ausbreiten und in einigen Fällen Ökosysteme beeinträchtigen.

Ein typisches Beispiel ist der Kirschlorbeer, der über seinen angedachten Standort im Garten hinauswächst und sich bis in Wälder ausbreiten kann. Durch seine dichte Wachstumsweise verdrängt er heimische Pflanzen, was die Biodiversität und die natürliche Verjüngung der Wälder stört.

Um dieses Problem anzugehen, hat der Bundesrat in der Schweiz Anpassungen der Bestimmungen vorgenommen, um die unkontrollierte Ausbreitung invasiver Arten und damit die Gefährdung einheimischer Ökosysteme zu reduzieren.

Sommerflieder

The buddleja davidii bush is blooming in the garden
  • Attraktivität: Trotz Beliebtheit verdrängt die Pflanze heimische Arten.
  • Schmetterlinge: Lockt diese an, jedoch können sie den Nektar nicht nutzen.
  • Invasive Eigenschaften: Der exotische Sommerflieder breitet sich in Schweizer Gärten aus.

Problem der Tessiner Palme in der Südschweiz

palm leaf of trachycarpus fortunei close up pattern view

Die im Tessiner Landschaftsbild fest verankerte Palme stellt sich als eine invasive Art heraus, die in der südlichen Schweiz zunehmend zum Problem wird. Sie breitet sich schnell aus und dominiert die Wälder des Tessins mit ihren großen Blättern, welche den lokalen Pflanzen lebensnotwendiges Sonnenlicht entziehen. Infolgedessen kämpfen einheimische Arten um ihr Überleben oder können gar nicht erst gedeihen. Während die Palme in der Nordschweiz bisher keine Schwierigkeiten bereitet, erstreckt sich das Verbot ihrer Verbreitung dennoch auf beide Regionen.

  • Rasche Ausbreitung in Tessiner Wäldern
  • Entzug von Sonnenlicht beeinträchtigt einheimische Flora
  • Verbreitungsverbot gilt in ganz Schweiz

Besitzstand gewährleistet

Mit der Einführung neuer Bestimmungen ab dem 1. September bleibt für Garteninhaber klar: Die schon vorhandenen Pflanzen, wie Kirschlorbeer und Sommerflieder, die als invasive Arten gelistet sind, dürfen in den Gärten belassen werden. Ein ausdrücklicher Besitzer-Schutz bleibt erhalten.

  • Einfuhr und Verkauf verboten
  • Besitz vorhandener Pflanzen erlaubt
  • Keine Pflicht zum Entfernen im eigenen Garten

Die ursprüngliche Forderung des Bundesrates, diese Neophyten verpflichtend zu vernichten, stieß auf erheblichen Widerspruch. Sie wurde daher nicht umgesetzt, woraufhin Handelsstätten wie OBI, Gartencenter und Gärtnereien, sowie der gesamte Detailhandel und das Verkehrswesen weiterhin ohne die Bedrohung von Strafen agieren können. Für Kunden, die reisen und Pflanzen erwerben, bietet dies Klarheit und schafft einen unkomplizierten Umgang mit den betreffenden Gewächsen.

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Ich habe das Projekt Pflanzentanzen ins Leben gerufen, weil ich mich gerne im Garten & auf dem Balkon als Hobby-Gemüse-Gärtner austobe. Am liebsten nerve ich meine Freundin damit, unseren Balkon mit Tomaten, Chillies und Snackgurken zu verwuchern.

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